Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) wird während einer Berufsausbildung sowie während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme einschließlich der Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses geleistet. Auszubildende erhalten Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie während der Berufsausbildung nicht bei den Eltern wohnen.
Ziele der Förderung
Überwindung wirtschaftlicher Schwierigkeiten, die einer angemessenen beruflichen Qualifizierung entgegenstehen
Unterstützung des Ausgleichs am Ausbildungsmarkt
Sicherung und Verbesserung der beruflichen Beweglichkeit
Unterstützung und Ergänzung der Hilfen der Berufsberatung, hauptsächlich bei der überörtlichen Ausgleichsvermittlung
Näheres und Fallbeispiele findet man im Faltblatt der Bundesagentur für Arbeit Faltblatt_BAB
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