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RUND UMS GELD

Welche Leistungen unterstützen den Schulbesuch?

Bildungs- und Teilhabepaket

Dieses PAKET wurde für Kinder und Jugendliche (0 bis unter 25 Jahre) geschnürt, deren Eltern für sie entweder "HartzIV"-, Wohngeld- oder Sozialhilfeleistungen oder auch KinderZUSCHLAG bekommen - alle Details zu den einzelnen PÄCKCHEN und den Antragsformularen sind hier dargestellt.

NEU ist seit August 2019 Folgendes:

- der Betrag für den Persönlichen Schulbedarf wurde auf insgesamt 150 € erhöht - 100 € zum Schuljahresanfang und 50 € zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres
- die Zuzahlung in Höhe von 1 € für das gemeinsame Mittagessen wurde abgeschafft
- die Lernförderung wurde geöffnet.

Um das Verfahren leichter zu machen, gibt es im Landkreis MSE die BILDUNGSKARTE. Damit können problemlos die Angebote genutzt werden, die man auf der Seite Bildungskarte.org findet - natürlich nur, wenn alle Anträge dafür rechtzeitig gestellt werden...

Schülerbeförderung

WER? - WANN? - UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN? - ZU WELCHER SCHULE? - MIT WELCHEM ANTRAG?
Antworten auf all diese Fragen zum Thema Schülerbeförderung stellt das Schulverwaltungsamt zur Verfügung.

Welche Leistungen gibt es während der Ausbildung/des Studiums?

Berufsausbildungsbeihilfe, BAföG, andere Hilfen - es gibt verdammt viele Begriffe, die einen ganz schön durcheinander bringen können.

Berufsausbildungsbeihilfe wird auf Antrag erbracht. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen, in deren Bezirk die oder der Auszubildende ihren oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dazu muss man nicht unbedingt persönlich im Amt erscheinen, sondern kann auch diese Kontaktmöglichkeit (Mail oder Hotline) nutzen!
ACHTUNG: Wird Berufsausbildungsbeihilfe erst nach Beginn der Berufsausbildung oder der berufsvorbereitenden Maßnahme beantragt, wird sie rückwirkend längstens vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Leistungen beantragt worden sind.

BAföG 
Das „BAföG“ unterscheidet zwischen dem „Schüler-BAföG“ und dem „Studenten-BAföG“. Das Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte ist zuständig für das „Schüler-BAföG“. Für Studenten an Fachhochschulen, Höheren Fachschulen und Akademien sind die jeweiligen Studentenwerke zuständig.

Für ein wenig Licht im Dunklen können vielleicht die Links bzw. Dokumente in der Randspalte sorgen.

Seit dem Herbst 2019
Unbedingt zu beachten sind die Änderungen seit dem 01.08.19 in der Förderhöhe der beiden und auch vergleichbarer Leistungen —> hier nachzulesen, aber auch die Veränderung im SGB II, zu dem sowohl Azubis als auch Schüler jetzt mehr Zugang haben als bisher —> Wann haben Azubis/Schüler Anspruch auf SGB II-Leistungen?

Fahrtkosten
Eine große Herausforderung in unserem Flächenkreis stellen teilweise die entstehenden Fahrtkosten dar, für die man jedoch nach Ausbildungsform (teilweise) Unterstützung bekommen kann.

So werden z. B. in die Bedarfsermittlung bei der Berufsausbildungsbeihilfe die Fahrtkosten zum Ausbildungsbetrieb einbezogen.

Für die Wege zu den Beruflichen Schulen können wir auf die RICHTLINIE ZUR GEWÄHRUNG VON ZUSCHÜSSEN FÜR SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER BERUFLICHER SCHULEN zu den Kosten der Unterbringung sowie zu Fahrtkosten bei notwendiger auswärtiger Unterkunft verweisen –—> alle notwendigen Formulare dazu finden sich in der Randspalte

Darüber hinaus hat der Landkreis für bestimmte Schulformen die Pflicht der Schülerbeförderung

Sollte die ganz spezielle Lösung noch nicht dabei sein, stehen wir zur Verfügung —> Kontakt 

 

Kontakt

BAföG-Stelle LK MSE
Platanenstraße 43
17033 Neubrandenburg
Telefon: 0395 57087 4119
E-Mail oder Kontaktformular